Bestimmungen für Tages- und Feriengäste

  • Tagesbetreuung ist nur bei Buchung von mindestens einem fixen Tag pro Woche möglich.
  • Ferienbetreuung ist ausschliesslich für Hunde aus der Tagesbetreuung möglich.
  • Der Hundebesitzer versichert, dass für sein(e) Hund(e) eine gültige Hundehaftpflichtversicherung besteht.
  • Der Hundebesitzer versichert, dass sein(e) Hund(e) mit anderen Hunden verträglich, gesund, entwurmt, frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten, sowie schutzgeimpft ist/sind. Wir empfehlen den/die Hund(e) vorbeugend gegen Zecken und Flöhe mit einem entsprechenden Mittel zu behandeln.
  • Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit oder Parasiten in die Betreuungsstätte, trägt der Hundebesitzer die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.
  • Läufige Hündinnen werden nicht aufgenommen. Für auftretende Folgen (Deckung der Hündin während des Aufenthalts in der Betreuungsstätte) wird keine Haftung übernommen. 
  • Für Schäden, die der/die Hund(e) während seinem/ihrem Aufenthalt in der Betreuungsstätte bei den Hundesittern erleiden könnte(n), übernehmen die Hundesitter keine Haftung. Die Haftung der Hundesitter wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Berufshaftpflicht ist vorhanden.
  • Der Hundebesitzer haftet für alle Schäden, die während des Aufenthalts durch den/die Hund(e) in oder an der Betreuungsstätte oder an Dritten entstehen.
  • Der Hundebesitzer erklärt ausdrücklich, dass er die Risiken einer Beisserei unter Hunden kennt und die eventuell entstehenden Kosten einer tierärztlichen Behandlung des eigenen Hundes selbst trägt. 
  • Die Hundesitter verpflichten sich, den/die Hund(e) artgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu befolgen.
  • Dem Hundebesitzer wird gewährleistet, dass sein/e Hund(e) mit Familienanschluss untergebracht ist/sind. Es gibt keine Zwingerhaltung.  
  • Halten die Hundesitter eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so geben sie den/die Hund(e) auf Kosten des Hundebesitzers in tierärztliche Behandlung. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Hundbesitzer. Wenn möglich nehmen die Hundesitter im Vorfeld Kontakt mit dem Hundebesitzer auf.
  • Das Ein Trockenfutter wird bei Ferien- und Tageshunden von den Hundesittern zur Verfügung gestellt. Falls Spezialfutter gewünscht wird, muss dies der Hundehalter selber mitbringen. 
  • Tagesbetreuung: 06:30 - 19:00 Uhr; Halbtagesbetreuung 06:30 - 13:00 Uhr oder 12:00 - 19:00; Bringen: Mo - Fr 06:30 - 09:00 / Sa und So (nur Ferien) 07:00 - 08:00; Abholen: Mo - Fr 16:00 - 19:00 / Sa und So (nur Ferien) 17:00 - 18:00
  • Bring- und Abholtag zählen jeweils als volle Tage.