Bestimmungen für Tages- und Feriengäste

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich und weiblich verzichtet. 

  • Tagesbetreuung ist nur bei Buchung von mindestens einem fixen Tag pro Woche möglich.
  • Ferienbetreuung ist ausschliesslich für Hunde aus der Tagesbetreuung möglich.
  • Während der Betriebsferien (1 Woche im Juni, 1 Woche über Weihnachten-Neujahr) findet keine Tagesbetreuung statt.
  • An Wochenenden und Feiertagen findet keine Tagesbetreuung statt.
  • Tagesbetreuung: 07:00 - 18:30 Uhr; Bringen: Mo - Fr 07:00 - 09:00 in Nürensdorf / Sa und So (nur Ferien) 17:00 - 18:00 in Lindau ZH; Abholen: Mo - Fr 16:00 - 18:30 in Nürensdorf / Sa und So (nur Ferien) 17:00 - 18:00 in Lindau
  • Tagesplätze können innerhalb der gleichen Woche ohne Aufpreis getauscht werden (solange an anderen Tagen noch frei Plätze vorhanden sind).
  • Wir nehmen keine unkastrierten Rüden auf.
  • Hündinnen können die Huta grandsätzlich auch während der Läufigkeit besuchen. Der Hundebesitzer und die Hundesitter besprechen dann im Einzelfall, ob ein normaler Besuch in der Huta sinnvoll ist.
  • Der Hundebesitzer versichert, dass für seinen Hund eine gültige Hundehaftpflichtversicherung besteht.
  • Der Hundebesitzer versichert, dass sein Hund mit anderen Hunden verträglich, gesund, entwurmt, frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten, sowie schutzgeimpft ist. Wir empfehlen den Hund vorbeugend gegen Zecken und Flöhe mit einem entsprechenden Mittel zu behandeln.
  • Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit oder Parasiten in die Betreuungsstätte, trägt der Hundebesitzer die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.
  • Für Schäden, die der Hund während seinem Aufenthalt in der Betreuungsstätte bei den Hundesittern erleiden könnte, übernehmen die Hundesitter keine Haftung. Die Haftung der Hundesitter wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Berufshaftpflicht ist vorhanden.
  • Der Hundebesitzer haftet für alle Schäden, die während des Aufenthalts durch den Hund in oder an der Betreuungsstätte oder an Dritten entstehen.
  • Der Hundebesitzer erklärt ausdrücklich, dass er die Risiken einer Beisserei unter Hunden kennt und die eventuell entstehenden Kosten einer tierärztlichen Behandlung des eigenen Hundes selbst trägt. 
  • Die Hundesitter verpflichten sich, den Hund artgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu befolgen.
  • Dem Hundebesitzer wird gewährleistet, dass sein Hund mit Familienanschluss untergebracht ist. Es gibt keine Zwingerhaltung.  
  • Halten die Hundesitter eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so geben sie den Hund auf Kosten des Hundebesitzers in tierärztliche Behandlung. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Hundbesitzer. Wenn möglich nehmen die Hundesitter im Vorfeld Kontakt mit dem Hundebesitzer auf.
  • Ein Trockenfutter wird bei Ferien- und Tageshunden von den Hundesittern zur Verfügung gestellt. Falls Spezialfutter gewünscht wird, muss dies der Hundehalter selber mitbringen.